FDP-NRW zu Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Kommunalwahl 2009 |
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EILMELDUNG: Kommunalwahl am 30. August 2009
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahlen für rechtswidrig erklärt. Medienberichte zufolge sprachen sich vier Richter gegen die Zusammenlegung aus, drei votierten dafür. Dieses somit scheinbar auch innerhalb des Gerichts umstrittene Urteil stellt die Kommunalpolitik vor Ort vor neue Herausforderungen.
(Düsseldorf, 18.02.2009) Am Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof den Kommunalwahltermin für rechtswidrig erklärt. Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Gerhard PAPKE, erklärt, dass diese Entscheidung zu respektieren sei, „auch wenn man sie nicht teilt“. Schuldzuweisungen an Innenminister Ingo WOLF (FDP) in dieser Angelegenheit wies er als „völlig unbegründet“ zurück. Ähnlich äußerte sich FDP-Generalsekretär Christian LINDNER. Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und Vize-Ministerpräsident Andreas PINKWART (FDP) haben sich auf den 30. August als neuen Termin verständigt. Der Urnengang in den Städten und Gemeinden solle nicht "vom Kampf um das Kanzleramt" überlagert werden, erklärte Innenminister Wolf.
Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Gerhard Papke, erklärte, der Verfassungsgerichtshof hat die einmalig verlängerte Übergangsfrist für die Konstituierung neuer Ratsvertretungen höher gewichtet als die Argumente für eine Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl. Er verwies jedoch darauf, dass die Rechtsauffassung der Landesregierung in der Anhörung des Landtags von der großen Mehrheit der unabhängigen Rechtsexperten geteilt wurde.
Persönliche Schuldzuweisungen an Innenminister Wolf nannte er „völlig unbegründet“. Die FDP werde diese „mit aller Entschiedenheit“ zurückweisen. „Die FDP-Fraktion wird nicht zulassen, dass andere dem Innenminister den Schwarzen Peter zuschieben, um von eigenen Problemen abzulenken“, so Papke mit Blick auf Äußerungen auch aus Reihen des Koalitionspartners.
FDP-Generalsekretär Christian Lindner verwies auf die Absicht der Liberalen, „den eigenständigen Charakter der Kommunalwahl zu betonen, damit die Kommunalpolitiker für ihre Arbeit öffentlich Rechenschaft ablegen können. Im Falle einer Zusammenlegung mit der Bundestagswahl wäre zu befürchten, dass die Belange der Städte und Gemeinden wie im Jahr 1994 unter die Räder der Bundespolitik kommen. „Zum anderen wollten wir Kosten senken und die Wahlbeteiligung durch die Bündelung von Terminen erhöhen“, so Lindner.
Lindner verwies auf die Aussagen anderer Quellen, wie den Städte- und Gemeindebund, der ebenfalls eine Termintrennung begrüßt hatte. Eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl scheide auch aus anderen Gründen aus: „Sie kann die Chancengleichheit der Parteien und der freien Wählervereinigungen, die als kommunale Gruppierungen nicht im Zentrum der bundesweiten Öffentlichkeit stehen, beeinträchtigen“, so Lindner. Das „demokratiepolitische Großvokabular“ von SPD und Grünen, die von „demokratiefeindlicher Wahltrickserei“ gesprochen hatten, nannte Lindner daher „heuchlerisch“. Es verdecke nur, dass diese Parteien jeweils eigene Interessen verfolgen.
Auch Lindner setzte sich mit Nachdruck für Innenminister Wolf ein. Dieser habe als zuständiger Ressortchef lediglich Entscheidungen der Koalition umgesetzt. Mit Blick auf Äußerungen von CDU-Landtagsfraktionschef Helmut Stahl, der sich als „verärgert“ bezeichnete, betonte Lindner, dass man in einer politischen Partnerschaft gemeinsame Erfolge feiere, bei Misserfolgen aber auch gemeinsam Verantwortung übernehme.
Der Innenminister habe das volle Vertrauen der FDP, machte Lindner deutlich. „Plumpe Schuldzuweisungen sind deshalb genauso billig wie sie erfolglos sind“, so der Generalsekretär.

